Entwicklungsberichte über Internatsschülerinnen und -schüler mit Behinderung

Schwerbehinderte Schulkinder werden in vielen Bundesländer der BRD an öffentlich rechtlichen Schulen nicht unterrichtet und in eine vom Elternhaus 40 km weit entfernte Internatsschule für die entsprechende Behinderung untergebracht, obwohl eine Integrationsmaßnahme am Heimatort möglich wäre. In anderen Staaten der EU und USA ist dies verboten. Die Schülerinnen und Schüler mit Behinderung besuchen also nicht auf Grund eines erhöhten Pflegebedarfs, aus sozialen, oder pädagogischen Anlaß ein Internat, sondern nur aus schulischen Gründen. Anders gesagt, wir Behinderte, ich selbst bin blind, können nur zur Schule gehen, wenn wir auch das Internat besuchen.

Unmittelbar mit der Unterbringung in eine Internatsschule, verliert jede bayerische Schülerin und jeder bayerische Schüler mit Behinderung und hinzukommend auch das betroffene Elternhaus die Privatsphäre. Viele Bundesländer, darunter auch der Freistaat Bayern, also der Kostenträger fordert nämlich ausschließlich von Seiten des Internates jährliche Entwicklungsberichte über jede Schülerin und jeden Schüler mit Behinderung. Mit Hilfe dieser Entwicklungsberichte werden alle Schüler/innen und auch das Elternhaus regelrecht ausgehorcht. Dies ist dadurch möglich, daß ein Vertrauensverhältnis zwischen dem pädagogischen Mitarbeiter (Erzieher im Internat) und der Schülerin oder dem Schüler besteht, und zum Kenntnisgewinn ausgenutzt wird.

Nach der Unterbringung in ein Internat interessiert sich der Kostenträger außer dem Schulzeugnis dann nicht mehr für den Tagesablauf und dem Sozialverhalten in der Schule, also dem eigentlichen Grund für den besonderen Schulbesuch. Viele Eltern wissen häufig gar nichts über die Erstellung von Entwicklungsberichten.

Glück haben die betroffenen Familien und das Schulkind mit Behinderung, insoweit die Eltern genau in der Stadt wohnen, in der eine Schule für die entsprechende Behinderung ist. Dann wohnt die Schülerin oder der Schüler mit Behinderung natürlich nicht im Internat und es werden trotz ähnlicher Leistungen, wie Mobilitätstraining, keine Entwicklungsberichte angefordert.

In einer Petition an den bayerischen Landtag vom 15.01.2002 forderte ich zusammen mit sehr vielen Eltern, Schülerinnen und Schülern mit Behinderung aus Bayern die Kostenträger des Freistaates Bayern auf, die Anforderungen der Entwicklungsberichte von Seiten des Internates einzustellen. Der bayerische Petitionssausschuß hat zwar die Petition angenommen, jedoch weigert sich der Petitionssauschuß des bayerischen Landtages seit dem 06.04.2006 den Sachverhalt zu klären.

1. Der bayerische Petitionsausschuß geht nämlich trotz mehrfacher Hinweise fälschlicher Weise davon aus, daß

2. Ferner möchte ich bemängeln, daß

Offensichtlich kennen die einzelnen Ministerien den Unterschied zwischen einen vom Gesetz legitimierten und sinnvollen Gesamtplan und die rechtswidrige Erstellung von Entwicklungsberichten nicht, und argumentieren ständig mit der Erstellung eines Gesamtplanes nach BSHG. Selbst ein juristisches Gegengutachten wurde einfach ignoriert.

Warnung vor einem Vertrauensverhältnis!

Angesichts dieser Mißstände empfehle ich jeder bayerischen Internatsschülerin mit Behinderung und jedem bayerischen Internatsschüler mit Behinderung ein bestehendes Vertrauensverhältnis zum pädagogischen Personal der Internatsschule aufzukündigen. Familienangehörige sollten ebenfalls kein Vertrauensverhältnis zum pädagogischen Personal pflegen. Fordern Sie umgehend schriftlich in einem Antrag Einsicht in all Ihren Akten der Internatsschule und des Kostenträgers. Beachten Sie bitte, daß etliche Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland keine Entwicklungsberichte anfordern und in diesen Bundesländern Menschen mit Behinderung durchaus Willkommen sind.